Corona: 2G- oder 3G- Regeln in ihrem Besuchermanagement

Corona: 2G- oder 3G- Regeln in ihrem Besuchermanagement

Inzwischen haben sich der Bund und die Länder auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt, wodurch in fast allen Bundesländern Einlassregelungen aufgrund des Coronavirus erlassen worden sind. Hierbei haben sich die Variante der 3G-Regel und der 2G-Regel großflächig durchgesetzt.

Die 3G-Regel besagt: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt (Genesene mit Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten), muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung um etwa den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen oder auch alltäglichem, wie einem Besuch beim Friseur zu gewähren. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen, etwa in Hotels und Pensionen.


Die 2G-Regel besagt: Wer als nicht vollständig geimpft oder genesen gilt (Genesene mit Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten) darf an den jeweiligen Ereignissen nicht teilnehmen oder das zugehörige Gelände betreten.


Für ihr Unternehmen: Umsetzung der 3G- oder 2G-Regel in vistrax Checklistenfunktion

Für einen möglichst simple Umsetzung der Regelungen, haben wir eine Checklisten-Vorlage entwickelt. Für die Fälle geimpft, genesen und getestet werden jeweils eigene Checklisteneiträge erstellt, welche vom Benutzer (Pförtner oder Empfangsmitarbeiter) beim Check-In geprüft werden sollen. Diese Einträge können Sie in die, von Ihnen verwendeten, Checklistenvorlagen als verpflichtend integrieren. Dabei muss die Gültigkeit beim Verlassen des Besuchs erlöschen, um bei erneutem Check-In den aktuellen Stand abzufragen.


Geimpft:

Hiermit bestätige ich, dass:

der Besucher einen Nachweis für eine vollständige Impfung gegen Covid-19 vorgelegt hat. (z.B. gelber Impfausweis, digitaler Impfnachweis oder Impfzertifikat aus EU-Mitgliedsstaaten)


Genesen:

Hiermit bestätige ich, dass:

der Besucher einen Nachweis für eine Genesung von Covid-19 vorgelegt hat. (z.B. Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegt. Nach Ablauf der 180 Tage behalten, müssen sie sich impfen lassen, wobei eine einmalige Impfung zur Auffrischung des Immunschutzes ausreicht.)


Fragen Sie dennoch die typischen Covid-19 Krankheitssymptome ab, wie z.B. Atemnot, Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.


Getestet:

Hiermit bestätige ich, dass:

der Besucher einen Nachweis für einen aktuellen Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) oder einen aktuellen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorgelegt hat.


Zur Erinnerung: Denken sie daran die Checklisteneinträge einer bestehenden Checklistenvorlage hinzuzufügen oder eine neue Checklistenvorlage anzulegen. Hier können sie neben einem passenden Namen wie „Covid-19-Schutzstatus“ oder „3G-Regel“ eine kurze Beschreibung einfügen. Nähere Details zur Einrichtung und Handhabung von der Checklistenfunktion finden Sie in der Anwendungshilfe: http://www.vistrax.com/help/vistrax/Help/DEU/index.html#3.2


Hinweis: Die obige Vorlage erhebt keinen Anspruch auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit. Es dient lediglich der Veranschaulichung. Bitte achten Sie darauf, dass die Umsetzung der Regelungen vom jeweiligen Bundesland und der aktuellen 7-Tage-Inzidenz abhängt.