Die 3G-Regel besagt:
Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt (Genesene mit
Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten), muss entweder einen
Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48
Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung um etwa den
Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu
Veranstaltungen oder auch alltäglichem, wie einem Besuch beim Friseur zu
gewähren. Gleiches
gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen, etwa in Hotels und
Pensionen.
Die 2G-Regel besagt: Wer als nicht vollständig geimpft oder genesen gilt (Genesene
mit Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten) darf an den
jeweiligen Ereignissen nicht teilnehmen oder das zugehörige Gelände betreten.
Für ihr Unternehmen: Umsetzung der 3G- oder 2G-Regel in vistrax Checklistenfunktion
Für einen möglichst simple Umsetzung der Regelungen, haben wir
eine Checklisten-Vorlage entwickelt. Für die Fälle geimpft, genesen und
getestet werden jeweils eigene Checklisteneiträge erstellt, welche vom Benutzer
(Pförtner oder Empfangsmitarbeiter) beim Check-In geprüft werden sollen. Diese
Einträge können Sie in die, von Ihnen verwendeten, Checklistenvorlagen als
verpflichtend integrieren. Dabei muss die Gültigkeit beim Verlassen des Besuchs
erlöschen, um bei erneutem Check-In den aktuellen Stand abzufragen.
Geimpft:
Hiermit bestätige ich, dass:
der
Besucher einen Nachweis für eine vollständige Impfung gegen Covid-19 vorgelegt
hat. (z.B. gelber Impfausweis, digitaler Impfnachweis oder Impfzertifikat aus
EU-Mitgliedsstaaten)
Genesen:
Hiermit bestätige ich, dass:
der Besucher einen Nachweis für eine Genesung von
Covid-19 vorgelegt hat. (z.B. Nachweis für einen positiven PCR-Test, der
mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegt. Nach Ablauf der 180 Tage
behalten, müssen sie sich impfen lassen, wobei eine einmalige Impfung zur
Auffrischung des Immunschutzes ausreicht.)
Fragen
Sie dennoch die typischen Covid-19 Krankheitssymptome ab, wie z.B. Atemnot, Husten,
Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Getestet:
Hiermit bestätige ich, dass:
der
Besucher einen Nachweis für einen aktuellen Antigen-Test (maximal 24 Stunden
alt) oder einen aktuellen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorgelegt hat.
Zur Erinnerung: Denken sie daran die Checklisteneinträge einer bestehenden
Checklistenvorlage hinzuzufügen oder eine neue Checklistenvorlage anzulegen. Hier
können sie neben einem passenden Namen wie „Covid-19-Schutzstatus“ oder „3G-Regel“
eine kurze Beschreibung einfügen. Nähere Details zur Einrichtung und Handhabung
von der Checklistenfunktion finden Sie in der Anwendungshilfe: http://www.vistrax.com/help/vistrax/Help/DEU/index.html#3.2
Hinweis: Die obige Vorlage erhebt keinen Anspruch auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit. Es dient lediglich der Veranschaulichung. Bitte achten Sie darauf, dass die Umsetzung der Regelungen vom jeweiligen Bundesland und der aktuellen 7-Tage-Inzidenz abhängt.