Durch die Verabschiedung der neuen DSGVO ergeben sich auch
hinsichtlich der Nutzung von vistrax gewisse Punkte, die es zukünftig zu
beachten gilt.
Die neue EU-DSGVO zielt darauf ab personenbezogene Daten ideal zu
schützen. Dadurch ergeben sich Verpflichtungen denen sich sowohl ein
Software-Hersteller, wie auch der Endverbraucher stellen müssen. Dazu
gehört zunächst das Wissen über die erhobenen Daten und welche davon
laut Gesetzgeber als „personenbezogen“ klassifiziert werden. Siehe dazu
Art. 4 Abs. 1 der EU-DSGVO.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle für Benutzer, Besucher,
Mitarbeiter und ggf. auch Firmen eingetragenen Stammdaten
personenbezogen und müssen entsprechend behandelt werden. Hinzu kommen
die gespeicherten Daten zu Bewegungsdaten eines Besuchers wie
KFZ-Kennzeichen, Besuchsgrund, oder die Uhrzeiten in denen sich der
Besucher vor Ort befand. Diese stellen durch das Referenzieren auf den
zugehörigen Besucher ebenfalls personenbezogene Daten dar.
Bei der Verwaltung von Firmen und ihre zugehörigen Daten muss darauf
geachtet werden, dass diese ebenfalls personenbezogen sein können. Ist
beispielsweise der Name einer Firma bereits personenbezogen, so stellen
die dort gespeicherten Daten ebenfalls personenbezogene Daten dar und
müssen auch so behandelt werden.
Laut EU-DSGVO Art. 5 Abs 1c müssen erhobene Daten
… dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein
Nicht alle der oben erwähnten Stammdaten stellen Pflichtangaben dar.
vistrax beschränkt sich auf ein Minimum. Womit der Endverbraucher den
Anforderungen aus der EU-DSGVO nachkommen kann. So ist beim Anlegen
eines Besuchers dessen Name als Pflichtfeld angegeben. Alle anderen
Angaben sind freiwillig.
Weiter ist laut EU-DSGVO stets auf einen sicheren Umgang mit den
personenbezogenen Daten zu achten. Dazu bietet vistrax die Möglichkeit
eine verschlüsselte Verbindung zwischen Client und Datenbank
herzustellen. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie in unserer
Anwendungshilfe unter folgendem Link: http://www.vistrax.com/help/vistraxAdmin/Help/DEU/index.html
Es ist zu beachten, dass Daten nicht standardmäßig von MS SQL verschlüsselt auf die Festplatte gespeichert werden.
Um eine Integritätssicherheit mancher Daten zu gewährleisten, wurden
unterschiedliche Daten mit einer Prüfsumme versehen die stets abgefragt
werden. Stimmt die Prüfsumme mit der vorliegenden Integritätsprüfsumme
der betrachteten Daten nicht überein, werden die entsprechenden Daten in
der Software als ungültig angezeigt und sind somit gegen Modifikationen
geschützt. Dies ist beispielsweise bei Fotos der Fall.
Nachfolgend werden Optionen für den Umgang mit gespeicherten Daten
beschrieben. Für diesen Umgang benötigt ein Benutzer eine Benutzerrolle,
welche die entsprechenden Rechte für diesen beinhaltet. Hierbei ist mit
Umgang das Löschen, Wiederherstellen, oder auch Pseudonymisieren
(welches nachfolgend näher erläutert wird) gemeint. Ein Benutzer, bzw.
die ihm / ihr zugewiesene Benutzerrolle muss die Rechte für diese
Funktionen beinhalten.
Laut Art 17 der EU-DSGVO hat jeder das Recht auf Löschung seiner
Daten und somit muss auch vistrax entsprechende Vorkehrungen treffen,
damit dies gegeben ist.
Eine automatische Löschung der gespeicherten Daten erfolgt in vistrax
nicht. Gespeicherte Daten müssen stets von einem Benutzer manuell
gelöscht, bzw. pseudonymisiert werden. Beim Löschen von Datensätzen
folgt vistrax bisher dem Prinzip des „Soft-Deletes“. Datensätze werden
somit nicht vollständig gelöscht, sondern als gelöscht markiert. Dadurch
werden die Daten aus den vistrax-Ansichten entfernt, jedoch können sie
teils zu einem späteren Zeitpunkt über die Datenverwaltung und mit den
entsprechenden Benutzerrechten wiederhergestellt werden. Dies stellt
keine DSGVO-konforme Lösung dar und somit erfolgte mit der
Veröffentlichung der vistrax-Version 2.0.20 die Einführung der
Pseudonymisierungs-Option.
Stammdatensätze (Firmen, Besucher, Mitarbeiter etc.) können bei
Bedarf während des Löschvorgangs pseudonymisiert werden. Dadurch ist
gewährleistet, dass Referenzen zu anderen Daten erhalten bleiben,
personenbezogene Daten werden jedoch so modifiziert, dass keine
Rückschlüsse auf die betroffene Person gezogen werden können. Somit ist
beispielsweise eine statistische Erhebung der Daten aus quantitativer
Sicht weiterhin möglich, jedoch nicht aus qualitativer Sicht. Echtdaten
sind nach der Pseudonymisierung nicht mehr vorhanden und können auch
nicht wiederhergestellt werden.
Es gilt zu beachten, dass die Pseudonymisierung nur für die
Verwaltung der Stammdaten zur Verfügung steht. Dadurch ist ein
Pseudonymisieren von einzelnen Bewegungsdaten (anwesende, vorbereitete,
sowie bereits vergangene Besuche) nicht möglich. Pseudonymisiert man
einen Besucher, eine Firma, oder einen Mitarbeiter, so betrifft dies
alle mit diesen Stammdaten verknüpften Bewegungsdaten, da Bewegungsdaten
nicht explizit die Stammdaten speichern, sondern auf diese
referenziert.
Löscht man Bewegungsdaten in der Software über die jeweiligen
Ansichten, erfolgt dies nach dem oben beschriebenen Prinzip des
„Soft-Delete“. Hierbei werden die gelöschten Einträge nicht mehr in den
jeweiligen Übersichten angezeigt, sind aber noch in der Datenbank
vorhanden und als gelöscht markiert. Sie können jedoch, anders als die
Stammdaten, nicht mehr softwareseitig wiederhergestellt werden.
Für die EU-DSGVO-konforme Behandlung von Bewegungsdaten steht Ihnen
zusätzlich zu den Ansichten der einzelnen Stammdatensätze, die
Report-Übersicht zur Verfügung. Dadurch lassen sich bereits abgelaufene
Besuche einsehen und nach Bedarf löschen. Die Datensätze können zudem
noch nach unterschiedlichen Filterkritieren wie Besucher, Firma,
zugeordneter Mitarbeiter etc. gefiltert werden. Dadurch können Sie
beispielsweise die Bewegungsdaten eines bestimmten Besuchers, oder einer
gesamten Firma löschen.
Beachten Sie dabei, dass noch aktive und vorbereitete Bewegungsdaten
in den entsprechenden Übersichten (Anwesend / Vorbereitet) behandelt
werden müssen.
Laut EU-DSGVO Art. 5 Abs. 1 müssen erhobene Daten einer klaren
Zweckbestimmung unterliegen. Diese muss erkenntlich sein und strengstens
eingehalten werden. Damit die im Rahmen der Nutzung von vistrax
erhobenen Daten einem klaren Kontext zugeordnet werden können, empfehlen
wir die Nutzung des Feldes „Anlass“ beim Anlegen eines Besuches.
Hierdurch kann die Zweckbestimmung der personenbezogenen Daten
festgehalten werden. Es ist zu beachten, dass nach Ablauf der
Zweckbestimmung die erhobenen Daten gelöscht bzw. pseudonymisiert werden
müssen, sofern vor Erhebung der betroffenen Daten nicht anders
vereinbart.
Es muss laut EU-DSGVO Art. 15 gewährleistet sein, dass ein
betroffener bei Bedarf die von ihm erhobenen Daten einsehen und davon
(einmalig unentgeltlich) eine Kopie erhalten kann.
vistrax bietet dazu die Möglichkeit sowohl Stammdaten, als auch
Bewegungsdaten eines Besuchers einzusehen und davon eine elektronische
Kopie zu erstellen. Ab Version 2.6 dient dazu die Funktion
"Besucherquittung drucken..." unter den Besucherstammdaten. Diese bietet
die Möglichkeit alle personenbezogenen Daten eines Besuchers zu
drucken.
Frühere Versionen können dafür auf die Export-Funktionen der Bewegungs- bzw. Stammdaten zurückgreifen.
Erläuternde Hinweise zu der Besucherquittung und zu der Datenauswertung, bzw. zum Datenexport finden Sie unter folgendem Link: http://www.vistrax.com/help/vistrax/Help/DEU/index.html
Informationen zu den Auswertungsverfahren für Bewegungsdaten und
Stammdaten finden Sie unter "Datenauswertung" oder "Systemmenü -
Datenexport".
Datensätze führen stets einen Verweis auf den Ersteller und, sofern
die Datensätze im Laufe der Verwendung verändert wurden, auch einen
Verweis auf den Benutzer, der die letzte Änderung durchgeführt hat.
Für ein vollständiges Logging der Modifikationen wird auf die Dokumentation von Microsoft zum Thema Transaction-Log verwiesen: